Die Erstellung von Planungsgrundlagen für Bebauungspläne sowie Vorhaben-
und Erschließungsplänen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Investor, dem
Planer und der Gemeinde.
Dabei erfolgt die Planerstellung selbstverständlich gemäß den bestehenden
Vorschriften. Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche
Lage- und Höhensystem realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug
zu anderen Lage- und Höhensystemen hergestellt werden.
Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird
insbesondere auf die gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes
Augenmerk gelegt, wobei innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales
Aufwand- Nutzen- Verhältnis verfolgt wird.
|