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Montag, 6. Februar 2012
 
 
 
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Baugrundgutachten/Bodenanalyse

Warum,weshalb und wieso?

Das Norddeutsche Tiefland, und damit auch Berlin und Brandenburg, ist durch das mehrfache Vorstoßen und Zurückziehen von mächtigen Eismassen der Eiszeiten geprägt. Zeugen dieser Eiszeiten finden sich in einer Vielfalt von Landschaftsformen wieder. Während Hochflächen (z.B. Teltow-Platte) vor allem durch Geschiebemergel- bzw. -lehm gekennzeichnet sind, wurden in den Niederungen (z.B. Baruther Urstromtal, Nuthe-Notte-Niederung) mächtige Sandschichten ehemaliger Flussläufe abgelagert. In zahllosen großen und kleinen Seen und Sümpfen wurden Ablagerungen (weiche Seesedimente, Torfschichten) hinterlassen, die bei einer Bebauung spezielle Maßnahmen erforderlich machen.

Lassen Sie die Bodenuntersuchungen durchführen, bevor Sie das Grundstück

Glossar: Grundstück
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Im Sinne des Liegenschaftsrechtes besteht ein Grundstück aus einem oder mehreren Flurstücken. Im Liegenschaftsbuch werden im Gegensatz zum Grundbuch nur die Flurstücke eines im Grundbuch gebuchten Grundstückes nachgewiesen, die in dem Bezirk des Katasteramtes liegen. Flurstücke, die im Liegenschaftskataster ein Grundstück bilden, führen dasselbe Buchungskennzeichen.
erwerben, denn die Beschaffenheit des Untergrundes hat oft einen erheblichen Einfluß auf die Baukosten. Viele wichtige Fragen können im Vorfeld durch ein Baugrundgutachten geklärt werden:

  • Reicht die Tragfähigkeit des Untergrundes für das geplante Objekt aus?
  • Inwiefern müssen kostenintensive Bodenverbesserungsmaßnahmen, z.B. Bodenaustausch, durchgeführt werden?
  • In welcher Tiefe befindet sich das Grundwasser, ist mit Schichtenwasser zu rechnen und wie kann/muss das Gebäude davor geschützt werden?
  • Ist eine "weiße bzw. schwarze Wanne" erforderlich oder reicht eine Drainage?
  • Welches ist die ökonomischste und bautechnisch günstigste Gründung des Gebäudes (Flach- oder Tiefgründung, Platten- oder Streifengründungen)?
  • Wo und Wie kann anfallendes Wasser (z.B. Regenwasser) auf meinem Grundstück versickern?

Erst, wenn auf diese Fragen klare Antworten gegeben werden können, kann Ihr Architekt oder Planer eine verlässliche Kostenkalkulation erstellen.

Beachten Sie bitte, dass bei einigen Fertighausanbietern die Erdarbeiten unterhalb der Bodenplatte bewusst nicht im vollen Umfang im Festpreis eingeschlossen sind. Diese Kosten können bei problematischem Baugrund erheblich sein, und im Extremfall zur Aufgabe des Bauvorhabens führen.

Auch wenn Sie das Grundstück bereits erworben haben, wird Ihr Architekt bzw. der Statiker in den meisten Fällen auf die Erstellung eines Baugrundgutachtens bestehen, so dass das Baugrundachten damit in der Regel auch Voraussetzung für die Baugenehmigung

Glossar: Baugenehmigung
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Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen, an die in der Landesbauordnung (LBauO) oder in Vorschriften aufgrund der LBauO Anforderungen gestellt werden, bedürfen der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit die LBauO nicht anderes bestimmt. Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften (Vorbescheid) nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigung bedarf der Schriftform und gilt in der Regel auch gegen den Rechtsnachfolger des Bauherren. Sie wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt und läßt aufgrund anderer Vorschriften bestehende Verpflichtungen zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnissen und Zustimmungen oder zum Erstatten von Anzeigen unberührt. Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt.
ist.

Was müssen Sie tun?

Sie nehmen mit uns telefonisch oder per Email Kontakt auf. Dabei werden zunächst die wichtigsten Eckdaten Ihres Bauvorhabens (i.w. Bauort, Bauvorhaben) durch unser Team erfragt.

Für die kombinierte Erbringung von Vermessungs- und Baugrundleistungen wird Ihnen kurzfristig ein schriftliches Angebot erstellt, was alle anfallenden Kosten umfasst.

Die örtlichen Arbeiten zur Baugrunduntersuchung werden i.d.R. 1-2 Wochen nach Ihrer Beauftragung durchgeführt. Erste grundsätzliche Aussagen zur Beschaffenheit des Baugrundes sind unmittelbar nach den örtlichen Arbeiten möglich. Das schriftliche Baugrundgutachten erhalten Sie 1-2 Wochen nach Beendigung der örtlichen Baugrunduntersuchungen. Der ausführliche Bericht umfasst alles, was Sie, Ihr Architekt oder Planer und der Statiker über den Untergrund wissen müssen, um eine sichere Gründung Ihres Bauvorhabens vornehmen zu können.

Leistungsumfang der Baugrunduntersuchung

  1. Felduntersuchungen:
  • Rammkern- bzw. Rammsondierungen gemäß geologischen und geotechnischen Verhältnissen
  • Probennahme nach DIN 4021
  • Ermittlung von Schicht- und Grundwasserverhältnissen
  • Einmessen der Bohransatzpunkte
  1. Laboruntersuchungen und Gutachtenerstellung
  • Beschreibung der regionalen geologischen Situation
  • Beschreibung der angetroffenen Standortsituation
  • grafische Darstellung des Schichtenaufbaus nach DIN 4022
  • Beschreibung der Böden nach DIN 4022 und Klassifizierung nach DIN 18196
  • Bestimmung der Bodenklassen und -gruppen
  • Angaben zum Humusgehalt - Glühverlustsbestimungen im Labor
  • Angaben zur Lagerungsdichten bei nichtbindigen Böden
  • Angaben zur Konsistenz bei bindigen Böden (Lehme, Mergel) - Wassergehaltsbestimmung im Labor
  • Bestimmung von bodenphysikalischen Parametern (Durchlässigkeit - Kf-Wert, Frostempfindlichkeit)
  • Angaben zur hydrogelogsichen Situation (Auftreten von Grund- und/oder Schichtenwasser)
  • Untersuchungen hinsichtlich der Betonaggressivität von Grund- oder Schichtenwasser in Kooperation mit einem zertifizierten Prüflabor
  • Ausführliche Gründungsberatung hinsichtlich Gründung auf Streifenfundamenten (zulässige Bodenpressung) oder Gründung auf Bodenplatte
  • Empfehlungen zur Problematik der Wasserhaltung
  • Ausführliche Hinweise und Empfehlungen zur Bauwerksabdichtung
 
 
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