Baugrundgutachten/Bodenanalyse
Warum,weshalb und wieso?
Das
Norddeutsche Tiefland, und damit auch Berlin
und Brandenburg, ist durch das mehrfache Vorstoßen und Zurückziehen von
mächtigen Eismassen der Eiszeiten geprägt. Zeugen dieser Eiszeiten
finden sich in einer Vielfalt von Landschaftsformen wieder. Während
Hochflächen (z.B. Teltow-Platte) vor allem durch Geschiebemergel- bzw.
-lehm gekennzeichnet sind, wurden in den Niederungen (z.B. Baruther
Urstromtal, Nuthe-Notte-Niederung) mächtige Sandschichten ehemaliger
Flussläufe abgelagert. In zahllosen großen und kleinen Seen und Sümpfen
wurden Ablagerungen (weiche Seesedimente, Torfschichten) hinterlassen,
die bei einer Bebauung spezielle Maßnahmen erforderlich machen.
Lassen
Sie die Bodenuntersuchungen durchführen, bevor
Sie das Grundstück
Im Sinne des Liegenschaftsrechtes besteht ein Grundstück aus einem oder mehreren Flurstücken. Im Liegenschaftsbuch werden im Gegensatz zum Grundbuch nur die Flurstücke eines im Grundbuch gebuchten Grundstückes nachgewiesen, die in dem Bezirk des Katasteramtes liegen. Flurstücke, die im Liegenschaftskataster ein Grundstück bilden, führen dasselbe Buchungskennzeichen.
erwerben, denn die Beschaffenheit des Untergrundes
hat oft einen erheblichen Einfluß auf die Baukosten. Viele wichtige
Fragen können im Vorfeld durch ein Baugrundgutachten geklärt werden:
- Reicht die
Tragfähigkeit des Untergrundes für das geplante Objekt
aus?
- Inwiefern müssen
kostenintensive Bodenverbesserungsmaßnahmen,
z.B. Bodenaustausch, durchgeführt werden?
- In welcher Tiefe
befindet sich das Grundwasser, ist mit
Schichtenwasser zu rechnen und wie kann/muss das Gebäude davor
geschützt werden?
- Ist eine "weiße bzw.
schwarze Wanne" erforderlich oder reicht
eine Drainage?
- Welches ist die
ökonomischste und bautechnisch günstigste
Gründung des Gebäudes (Flach- oder Tiefgründung, Platten- oder
Streifengründungen)?
- Wo und Wie kann
anfallendes Wasser (z.B. Regenwasser) auf meinem
Grundstück versickern?
Erst, wenn auf diese
Fragen klare Antworten gegeben werden können,
kann Ihr Architekt oder Planer eine verlässliche Kostenkalkulation
erstellen.
Beachten Sie bitte, dass
bei einigen Fertighausanbietern die
Erdarbeiten unterhalb der Bodenplatte bewusst nicht im
vollen Umfang im Festpreis eingeschlossen sind. Diese Kosten können bei
problematischem Baugrund erheblich sein, und im Extremfall zur Aufgabe
des Bauvorhabens führen.
Auch wenn Sie das
Grundstück bereits erworben haben, wird Ihr
Architekt bzw. der Statiker in den meisten Fällen auf die Erstellung
eines
Baugrundgutachtens bestehen, so dass das Baugrundachten damit in der
Regel auch Voraussetzung für die Baugenehmigung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen, an die in der Landesbauordnung (LBauO) oder in Vorschriften aufgrund der LBauO Anforderungen gestellt werden, bedürfen der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit die LBauO nicht anderes bestimmt. Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften (Vorbescheid) nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigung bedarf der Schriftform und gilt in der Regel auch gegen den Rechtsnachfolger des Bauherren. Sie wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt und läßt aufgrund anderer Vorschriften bestehende Verpflichtungen zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnissen und Zustimmungen oder zum Erstatten von Anzeigen unberührt. Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt.
ist.
Was müssen Sie tun?
Sie nehmen mit uns
telefonisch oder per Email Kontakt auf. Dabei werden zunächst die wichtigsten Eckdaten Ihres Bauvorhabens (i.w. Bauort, Bauvorhaben) durch unser Team erfragt.
Für die kombinierte Erbringung von Vermessungs- und Baugrundleistungen wird Ihnen kurzfristig ein schriftliches Angebot erstellt, was alle anfallenden Kosten umfasst.
Die örtlichen Arbeiten zur Baugrunduntersuchung werden i.d.R. 1-2 Wochen nach Ihrer Beauftragung durchgeführt. Erste grundsätzliche Aussagen zur Beschaffenheit des Baugrundes sind unmittelbar nach den örtlichen Arbeiten möglich. Das schriftliche Baugrundgutachten erhalten Sie 1-2 Wochen nach Beendigung der örtlichen Baugrunduntersuchungen. Der ausführliche Bericht umfasst alles, was Sie, Ihr Architekt oder Planer und der Statiker über den Untergrund wissen müssen, um eine sichere Gründung Ihres Bauvorhabens vornehmen zu können.
Leistungsumfang der
Baugrunduntersuchung
- Felduntersuchungen:
- Rammkern- bzw.
Rammsondierungen gemäß geologischen und
geotechnischen Verhältnissen
- Probennahme nach DIN
4021
- Ermittlung von
Schicht- und Grundwasserverhältnissen
- Einmessen der
Bohransatzpunkte
- Laboruntersuchungen
und Gutachtenerstellung
- Beschreibung der
regionalen geologischen Situation
- Beschreibung der
angetroffenen Standortsituation
- grafische Darstellung
des Schichtenaufbaus nach DIN 4022
- Beschreibung der
Böden nach DIN 4022 und Klassifizierung nach DIN
18196
- Bestimmung der
Bodenklassen und -gruppen
- Angaben zum
Humusgehalt - Glühverlustsbestimungen im Labor
- Angaben zur
Lagerungsdichten bei nichtbindigen Böden
- Angaben zur
Konsistenz bei bindigen Böden (Lehme, Mergel) -
Wassergehaltsbestimmung im Labor
- Bestimmung von
bodenphysikalischen Parametern (Durchlässigkeit -
Kf-Wert, Frostempfindlichkeit)
- Angaben zur
hydrogelogsichen Situation (Auftreten von Grund-
und/oder Schichtenwasser)
- Untersuchungen
hinsichtlich der
Betonaggressivität von Grund- oder Schichtenwasser in Kooperation mit
einem zertifizierten Prüflabor
- Ausführliche
Gründungsberatung hinsichtlich Gründung auf
Streifenfundamenten (zulässige Bodenpressung) oder Gründung auf
Bodenplatte
- Empfehlungen zur
Problematik der Wasserhaltung
- Ausführliche Hinweise
und Empfehlungen zur Bauwerksabdichtung
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