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F
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Begriff Definition
FlächennutzungsplanNach dem BauGB ist dies der vorbereitende und behördenverbindliche Bauleitplan. Er stellt für das ganze Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar (§ 5 Abs.1 BauGB). Er bildet die Grundlage für den Bebauungsplan. Aus dem FNP können keine Entschädigungsansprüche abgeleitet werden. Der FNP ist zusammen mit dem Bebauungsplan gemäß § 1 Abs.2 BauGB ein Bestandteil der Bauleitpläne. Die Aufstellung ist somit Aufgabe der Gemeinde. Der FNP stellt keine Ortssatzung dar, wird aber in der Regel von der Gemeindevertretung durch Beschluß angenommen. Gemäß § 6 Abs.1 BauGB bedarf der FNP der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Er besteht aus einer Planzeichnung und einem Erläuterungsbericht. (FNP - Flächennutzungsplan)
 
FlurDie Flur ist ein Teil der Gemarkung und umfaßt die kleinste Buchungseinheit des Katasters, die Flurstücke.
 
FlurstückDas Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Flurstücke werden auf Antrag oder, wenn es für die Führung des Liegenschaftskatasters zweckmäßig ist, von Amts wegen gebildet. (BbgVermG)
 
FlurstücksgrenzeDie Flurstücksgrenze ist die Verbindungslinie zweier benachbarter, den Grenzverlauf bestimmender Grenzpunkte und Bestandteil der Grenzlinie, die das Flurstück umschließt. Sie kann auch unabhängig von der örtlichen Kennzeichnung ein Kreisbogen sein.
 


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