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BaulückeEine Baulücke ist ein unbebautes Baugrundstück an einer im übrigen angebauten Erschließungsstraße im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, einer Satzung für die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß BauGB, einer Satzung gemäß BauGB-MaßnahmenG oder in unbeplanten Innenbereich gemäß BauGB. Unbebaute Grundstücke im klassischen Außenbereich können im allgemeinen keine Baulücke darstellen.
 


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