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| Grenztermin | Der Grenztermin wird von der Vermessungsstelle abgehalten, die die
Liegenschaftsvermessung durchführt. Sie ist für die ordnungsgemäße
Durchführung des Grenztermins verantwortlich. Im Grenztermin sind den
Beteiligten die Flurstücksgrenzen und Grenzzeichen auf Verlangen
anzuzeigen. Im Grenztermin ist eine Grenzniederschrift aufzunehmen.
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| Glossary V2.0 |