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LandesvermessungDie Landesvermessung umfaßt die Herstellung, Erneuerung und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes (Grundlagenvermessung); die Vermessungen, die der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters (BbgVermG) und der Feststellung oder Abmarkung von Flurstücksgrenzen dienen (Liegenschaftsvermessungen); die Erfassung der Informationen über die topographischen Gegebenheiten des Landesgebietes sowie ihre Dokumentation und Bereitstellung in analoger und digitaler Form (topographische Landesaufnahme); die zentrale Registrierung, Sammlung und Bereitstellung von Luftbildern und sonstigen Fernerkundungsergebnissen, soweit diese für die Landesvermessung oder die Liegenschaftsdokumentation von Bedeutung sind oder soweit ein öffentliches Interesse an ihrer Registrierung, Sammlung und Bereitstellung besteht und das Land Brandenburg das Recht der Nutzung an ihnen hat (Landesluftbildsammlung); die Bearbeitung und Bereitstellung der topograhischen Landeskartenwerke (topographische Landeskarthographie); die Wahrnehmung der Interessen des Landes bei der Nutzung von Ergebnissen der Landesvermessung durch Dritte; die Führung eines Geodatenzentrums für das Land Brandenburg. (BbgVermG)
 


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