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Montag, 6. Februar 2012
 
 
 
Entwurfsvermessung Drucken
Im Rahmen der Entwurfsvermessung werden auf der Grundlage des Leistungsbildes von § 97 HOAI fachgerechte Lage- und Höhenpläne erstellt.
Eine auf die konkreten Belange der Planung abgestimmte Planerstellung ist dabei der Garant für eine vorhabenorientierte und effiziente Arbeitsweise.
Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen und Ingenieurbauwerken ist unser Büro seit Jahren durch die verschiedenen Vorhabenträger eingebunden, so dass auf eine entsprechende Erfahrung in der Abwicklung entsprechender Projekte gebaut werden kann.

In der konkreten Projektbearbeitung hat sich dabei eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Planungsbüro, gerade im Vorfeld der örtlichen Vermessung, bewährt.
Die Planerstellung erfolgt selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften. Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche Lage- und Höhensystem realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug zu anderen Lage- und Höhensystemen hergestellt werden.

Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird insbesondere auf die gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes Augenmerk gelegt, wobei innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales Aufwand- Nutzen- Verhältnis verfolgt wird.
 
 
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