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Montag, 6. Februar 2012
 
 
 
Grunderwerbspläne Drucken
Die Erstellung von Grunderwerbsplänen im Zuge von Verkehrswegevorhaben kann aufgrund der Qualifikation als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in einer rechtssicheren Qualität geleistet werden. Insbesondere immer dann, wenn unser Büro im Rahmen der Entwurfsvermessung bereits tätig war, wird eine verlässliche Qualität der erforderlichen Grunderwerbspläne garantiert.

Im Rahmen der später erforderlichen so genannten Schlussvermessung sind entsprechende Synergien regelmäßig gegeben. Darüber hinaus bestehen für alle Beteiligten, Straßenbaulastträger wie auch betroffene Eigentümer, ein hohes Maß an Rechtssicherheit von der Planung über die Ausführung bis hin zum grundbuchlichen Vollzug, was nicht zuletzt zu einer verbesserten allgemeinen Akzeptanz der jeweiligen Infrastrukturmaßnahme bei den betroffenen Bürgern und Institutionen führt.
 
 
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