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Montag, 6. Februar 2012
 
 
 
Grundstücksauskunft Drucken
Im Rahmen der Grundstücksauskunft können wir Ihnen kurzfristig umfassende Informationen über die Beschaffenheit von Grundstücken liefern.

Hierunter sind nicht nur katastertechnische Daten, wie Flächen und Maßangaben sowie Ausschnitte aus der amtlichen Liegenschaftskarte zu verstehen.
Vielmehr sind wir auch in der Lage, weitergehende Informationen, wie z. B. zum bestehenden Bauplanungsrecht, zu Fragen der Erschließung
Glossar: Erschließung
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Unter Erschließung versteht man die Gesamtheit aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um die bauliche Nutzung von Grundstücken durch die Herstellung der für die Allgemeinheit bestimmten Verkehrs-, Versorgungs-, Entwässerungs- und Grünanlagen zu ermöglichen. Die Erschließung wird in den §§ 123 und folgende BauGB geregelt. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften einem anderen obliegt oder auf diesen übertragen ist.
, des Denkmalschutzes, des örtlichen Bodenwertniveaus sowie der in unmittelbarer Nähe vorhandenen typischen Bebauung zu übergeben.
 
 
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