EXPERTEN für GRUND und BODEN
Montag, 6. Februar 2012
 
 
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Verschaffen Sie sich einen kurzen Überblick über den Ablauf von unseren angebotenen Leistungen:

 

Kosten Drucken
Vermessungs- u. Ingenieurleistungen werden grundsätzlich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Ausgenommen hiervon sind so genannte hoheitliche (amtliche) Vermessungen. Hierzu zählen sämtliche Vermessungen, bei denen Flurstücksgrenzen (Grundstücksgrenzen) bzw. Liegenschaften Gegenstand der Vermessung sind. Unter anderem stellen z. B. Grenzvermessungen, Teilungsvermessungen (Zerlegungsvermessungen), Gebäudeeinmessungen, Vermessungen von Verkehrsanlagen sowie die Erstellung amtlicher Lagepläne diese hoheitlichen Vermessungsleistungen dar. Diese Leistungen dürfen nur von amtlichen Vermessungsstellen (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Kataster- und andere Behörden) durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt im Land Brandenburg einheitlich nach der Gebühren- u. Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung – VermGebKO) in der jeweils geltenden Fassung. Bitte informieren Sie sich hierzu auf meiner Internetpräsentation als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur unter www.vermessung-peter.de.
 
Die Abrechnung für alle "nicht hoheitlichen Vermessungen", hierzu zählen u. a. Lage- u. Höhenpläne (Entwurfsvermessung), Profilerstellungen, Absteckungen, Massenberechnungen, Bestandspläne, Fassadenvermessungen, Mietflächennachweise und Grundstücksrecherchen, erfolgt nach der HOAI.
 
Vermessungsleistungen, die im Rahmen eines Sachverständigengutachtens für ein gerichtliches Verfahren erbracht werden, werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgrechnet.
 
Die Abrechnung der Leistungen, die als Sachverständiger für Immobilienbewertung erbracht werden, erfolgen ebenfalls auf der Grundlage der HOAI. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kommt auch hier das JVEG zur Anwendung.
 
Die Abrechnung der Ingenieurleistungen, die im Bereich der Ingenieurgeologie / Baugrunduntersuchungen erbracht werden, erfolgt ebenfalls auf der Grundlage der HOAI.
 
 
Dass ein Auftraggeber sich im Vorfeld einer Beauftragung über die zu erwartenden Kosten informieren will, ist selbstverständlich. Nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf und teilen Sie uns Ihr Vorhaben mit, damit wir anhand der für Ihr Vorhaben zutreffenden Kostenparameter ein entsprechendes Kostenangebot erstellen können. Hierfür ist ein persönliches Gespräch immer sinnvoll, um einen kostenoptimierten und verlässlichen Lösungsansatz für Ihr Vorhaben entwickeln zu können. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern. Sie sind darüber hinaus herzlich zu einem Beratungsgespräch in unser Büro eingeladen. Gern berate ich Sie aber auch vor Ort bzw. komme zu Ihnen.
Mein Team und ich stehen Ihnen innerhalb der Geschäftszeiten (siehe Kontakt) für entsprechende Abstimmungen gern zur Verfügung.
 
 
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