So genannte Straßenschlussvermessungen haben das Ziel, die im Kataster erforderlichen Flurstücke zu schaffen, die letztlich einen Erwerb des von der (neuen) Verkehrsanlage in Anspruch genommenen privaten Eigentums durch den Straßenbaulastträger ermöglichen. Dabei werden die erforderlichen Vermessungsarbeiten eng mit dem Straßenbaulastträger auf den Zweck des geplanten Grunderwerbs abgestimmt. Mit der Qualifikation als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur wurden bisher für Kommunen, Landkreise und Landesstraßenbetriebe Schlussvermessungen von Verkehrsanlagen durchgeführt.
|